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Das Befüllen von Flüssiggas-Flaschen gehört ausschließlich in Profi-Hände (16.08.2019)

Deutscher Verband Flüssiggas: Füllstellen sorgen für regelkonformes und sicheres Befüllen

Das Befüllen von Flüssiggas-Flaschen gehört ausschließlich in Profi-HändeSo mancher Gasgrill- oder Camping-Fan stößt im Internet auf irreführende Diskussionen und Tipps zum „Umfüllen“ von Flüssiggas von einer Gasflasche in eine andere. Warum dieses sogenannte Umfüllen tabu ist und das Befüllen von Flüssiggas-Flaschen ausschließlich in die Hände von fachkundigem Personal in Füllstellen gehört, erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).

Flüssiggas aus Flaschen liefert praktische Energie für den Gasgrill und beim Camping. Im Internet kursieren jedoch diverse falsche Hinweise dazu, wie Flüssiggas angeblich von einer Flasche in eine andere umgefüllt werden kann.

Der DVFG stellt klar: Flüssiggas-Flaschen dürfen aus Sicherheitsgründen ausschließlich durch sachkundige Personen in Füllzentren befüllt werden. Grund für diese Vorgehensweise ist insbesondere, dass Flüssiggas-Flaschen nur zu 80 Prozent befüllt werden. Die verbleibenden 20 Prozent des Füllvolumens dienen als Sicherheitsreserve, denn bei einer Temperaturerhöhung kann der Druck im Inneren ansteigen. Die nicht genutzten 20 Prozent des Füllvolumens verhindern also, dass es über das Sicherheitsventil zu einem Gasaustritt oder sogar zu einem Bersten der Flasche kommt. Nur in den Füllstellen stehen – zusätzlich zum geschulten Personal – die technischen Mittel zur Verfügung, die ein regelkonformes und damit sicheres Befüllen der Gasflaschen erlauben, erklärt der DVFG.

In den Füllzentren der Versorgungsunternehmen werden die Flaschen außerdem jedes Mal auf ihren einwandfreien Zustand hin überprüft. Bevor sie wieder an Verbraucher abgegeben werden, werden sie beispielsweise auf eventuelle physische Schäden und ihre Dichtigkeit untersucht. Genau geregelt sind die Vorschriften zur Befüllung von Flüssiggas-Flaschen in den Normen DIN EN 1439:2017 und DIN EN 13952:2017.

Der DVFG weist außerdem darauf hin, dass die Befüllung durch Verbraucher auch bei solchen Flüssiggas-Flaschen tabu ist, die über ein Füllstoppventil verfügen. Denn wenn diese Flaschen während einer unsachgemäßen Befüllung versehentlich in eine Schieflage geraten, kann es trotz des Füllstoppventils zu einer Überfüllung kommen. Daher gehört auch die Befüllung dieser Flüssiggas-Flaschen immer in die Hände von qualifizierten Personen in einem Füllzentrum.

Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

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